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Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Zu Unrecht gezahlter Unterhalt

Detektei Adler verschafft Ihnen Klarheit und ermittelt gerichtsverwertbare Beweise

 

Zu Unrecht gezahlter Unterhalt

 

Sie zahlen Ehegattenunterhalt, obwohl Ihr Ex-Partner bereits mit einem neuen Partner in einer sozioökonomischen Gemeinschaft (eheähnliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) lebt?

Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner die Höhe des tatsächlich verdienten Arbeitseinkommens vorsätzlich verschweigt, um sich weiterhin ungerechtfertigt Ehegattenunterhalt durch Sie zu verschaffen?

Ihre Ex-Partnerin behauptet, mit einem guten Bekannten lediglich aus Kostengründen in einer Wohngemeinschaft bzw. einer Notwohnzweckgemeinschaft zusammenzuleben?

 

Drückeberger kommen ihrer Unterhaltszahlung nicht nach

 

Kann der unterhaltspflichtige Ex-Partner wirklich keine Unterhaltszahlungen leisten? Liegt sein Einkommen tatsächlich unter dem Selbstbehalt bzw. des notwendigen Eigenbedarfes?

Verschleiert Ihr Ex-Ehemann eventuell sein tatsächliches Einkommen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen?

Warum kommt Ihr Ex-Ehegatte seiner Solidaritätspflicht nicht nach?

 

Eheähnliche Lebensgemeinschaften können Unterhaltsanspruch verwirken

 

Detektei Adler

Langjährige kinderlose Ehen oder Ehen mit gemeinsamen Kindern begründen grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch während der Trennungsphase und/oder gegebenenfalls auch nach der Scheidung. Dies bedeutet in der Regel für den Unterhaltszahlenden einen erheblichen Einschnitt in seine finanzielle Situation. Infolgedessen ist es mehr als verständlich, dass sich der Unterhaltspflichtige über die Einkommensverhältnisse seines geschiedenen Ex-Partners informieren möchte, um die Ansprüche dessen womöglich senken zu können.

Diesbezüglich kommen sodann ausschlaggebende Fragen auf: Wie sind beispielsweise dessen Wohnverhältnisse? Lebt der oder die Ex-Partner/in gänzlich alleine oder aus Kostengründen eventuell in einer Wohngemeinschaft oder in einer dauerhaft festen, sozialen Verbindung mit einem neuen Partner? Ist sie möglicherweise sogar berufstätig oder bezieht anderweitig Einkünfte, die den Unterhaltsanspruch mindern würden?

Dies sind berechtigte Fragen, die der Unterhaltspflichtige selten selber beantworten kann, denn der oder die Partner/in würde kaum freiwillig seine oder deren finanzielle Lage preisgeben. Vielmehr versucht vermutlich jeder, möglichst viel für sein leibliches Wohl herauszuschlagen.

Um bedachtsam einer Reduzierung des Unterhaltes vorzubeugen, kommt es immer wieder vor, dass anstelle des neuen Lebenspartners gerne eine vermeintliche Wohngemeinschaft bzw. Notwohnzweckgemeinschaft angegeben wird.

Folglich sollte eindeutig geklärt werden, ob der unterhaltsberechtigte Ex-Partner alleine, mit den Kindern oder einem neuem Lebenspartner in einem gemeinsamen Zuhause lebt. Denn eine sozioökonomische Gemeinschaft (eheähnliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) könnte unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsanspruch reduzieren oder gänzlich verwirken.

Vielleicht vermuten Sie aber auch, dass Ihr/e Ex-Partner/in ein zusätzliches Einkommen erzielt. Höhere Eigeneinkünfte können den berechtigten Unterhaltsanspruch ebenfalls verringern und würden Ihnen die Reduzierung des Unterhaltsanspruches rechtfertigen. Demnach gilt es nachzuweisen, was und wie viel Ihr Ex-Partner gegebenenfalls dazuverdient.

Natürlich lässt man sich nicht so leicht in die Karten schauen, weshalb es meist zu gegenseitigen bösen Beschuldigungen kommt, die selten begründet oder bewiesen werden können. Für eine rechtmäßige Reduzierung des Unterhalts ist aber eine gerichtsverwertbare Beweiskraft vonnöten.

Als Gegenpartei kommt man jedoch nur sehr schwer an greifbares Beweismaterial, weshalb hierfür professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Wenn Sie den begründeten Anfangsverdacht hegen, Ihr Ex-Partner erhält zu Unrecht die hohen Unterhaltszahlungen (zu Unrecht gezahlter Unterhalt), dann sprechen Sie mit uns.

 

Auch Unterhaltspflichtige verschleiern mitunter ihr tatsächliches Einkommen

 

Detektei Adler

Drückeberger, die keinen oder weniger Unterhalt zahlen, als sie sollten, überführen wir auch gerne für Sie.

Immer dann, wenn sich Ehepartner mit oder ohne gemeinsamen Kindern trennen, geht es in der Regel nicht mehr um das Beste und Vernünftigste für die Kinder und den Ex-Partner, sondern vielmehr geht es jetzt in erster Linie ums Sorgerecht und um das liebe Geld. Somit stellen sich augenblicklich die zentralen Fragen, wer nun letztendlich die Kinder bekommt, und wer wieviel Unterhalt zahlt. Bedauerlicherweise gibt es sehr viele Fälle, in denen die Unterhaltspflichtigen für ihre Kinder und ihre Ex-Partner keinen Unterhalt zahlen, entweder, weil sie es sich wirklich nicht leisten können, oder weil sie es schlichtweg nicht wollen und ihr tatsächliches Einkommen folglich verschleiern.

Egal, ob es um den gesetzlich geregelten Anspruch auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht; kommt der Unterhaltspflichtige Ex- Ehegatte seiner Verpflichtung nicht nach, stehen wir Ihnen zwecks umfassender Aufklärung hinsichtlich der tatsächlichen Beweggründe Ihres Ex-Ehepartners mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ist der Unterhalt zahlende Elternteil wirklich nicht (mehr) leistungsfähig? Ist der Unterhaltspflichtige eventuell weggezogen, ohne Ihnen seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort mitzuteilen? Oder ist er gänzlich untergetaucht, um sich der Verantwortung zu entziehen? Verschleiert Ihr Ex-Partner vielleicht sein tatsächliches Einkommen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen? Geht er etwa einer bisher nicht bekanntgegebenen Nebentätigkeit nach? Oder verheimlicht er Einkünfte aus einer „Schwarzarbeit“? Warum kommt er seiner Solidaritätspflicht nicht nach?

 

Sie brauchen endlich Gewissheit?

 

Zu diesem Zweck können Detektive recht nützlich werden, denn sie sind geschult und auf bestimmte Situationen eingestimmt. Fundierte Grundausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen sowie jahrzehntelange Erfahrung vermitteln ein Gespür für jede noch so schwierige Lage.

Unsere Experten verfügen über außerordentliches Fachwissen und beraten Sie hinsichtlich Ihres individuellen Problemfalles diskret und zweckdienlich, damit zielorientiert eine lückenlose Aufklärung erfolgen kann.

Durch die professionelle Bündelung der uns zur Verfügung stehenden hochkomplexen und kontinuierlich weiterentwickelten Ermittlungsmethoden sowie der aktuellsten Technologien, können wir Ihnen das erforderliche Potenzial zur Analyse selbst überaus diffiziler Sachverhalte bieten.

Damit Sie vor Gericht reelle Chancen haben, ermitteln wir für Sie gerichtsverwertbares Beweismaterial und treten erforderlichenfalls auch als Zeugen vor Gericht auf. Ob eine sozioökonomische Gemeinschaft (eheähnliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) oder ein zusätzliches Einkommen nachzuweisen ist; wir treten für die Durchsetzung Ihrer unterhaltsberechtigten Ansprüche ein. Versuchen Sie nicht, selber diese Geheimnisse zu lüften. Nicht selten arten solche Eigeninitiativen in Streit und Machtkämpfen aus, was die Aufklärung der tatsächlichen Konstellationen letztlich nur erschweren würde. Demnach überlassen Sie ausschließlich Profis die erforderliche Wahrheitsfindung.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen können wir Ihnen nur dringend dazu raten, in Ehe- und Familiensachen sich stets eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Gerne empfehlen wir Ihnen diesbezüglich einen langjährig erfahrenen und kompetenten Kooperationsfachanwalt, der Schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig ist.

 

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