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Vortäuschung von Arbeitsunfällen

Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt - Adler Detektive decken auf

 

Vortäuschung von Arbeitsunfällen

 

Das Vortäuschen von Arbeitsunfällen (Vortäuschung von Arbeitsunfällen) ist keine Seltenheit und kann in allen Tätigkeitsbereichen geschehen.

Ein Arbeitnehmer läuft beispielsweise während der Arbeitszeit aufgeregt zu seinem Vorgesetzten und behauptet, dass er sich gerade beim Ausüben einer Tätigkeit an der Hand verletzt habe, tatsächlich hat er sich diese Verletzung aber bereits im Vorfeld während der Verrichtung privater Arbeiten zu Hause zugezogen.

Allerdings hätte sich dieser Unfall auch bei der Ausübung einer unerlaubten Nebentätigkeit ereignen können.

Es könnte aber auch der Tatbestand einer beabsichtigt herbeigeführten Verletzung vorliegen, um für einen längeren Zeitraum krankfeiern zu können.

Die Motive sind recht unterschiedlich.

Der Arbeitsunfall wird auch als Betriebsunfall oder Berufsunfall bezeichnet und führt zu einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Abreitnehmers.

 

Alte Wunden als Arbeitsunfall vortäuschen

 

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In vielerlei Hinsicht können Arbeitsunfälle vorgetäuscht werden, wenn der Arbeitnehmer einen speziellen Grund für seine erhoffte und weiterbezahlte freie Zeit sucht. So ringen beispielsweise Häuslebauer mit jeder erdenklich freien Minute, um Termine einhalten zu können, die dem zeitintensiven Bauprojekt zugutekommen.

Doch auch die anstehende Gartenzeit, eine notwendig gewordene Reparatur oder die plötzlich erkrankte Mutter mit voraussichtlich langer Genesungszeit spornen zu solchen rechtswidrigen Verhalten an und können einen Arbeitnehmer auf solch hinterlistige Gedanken bringen.

 

Fallbeispiel ……

 

Da LKW-Fahrer, wie man weiß, zum ordnungsgemäßen und reibungslosen Steuern eines Lastkraftwagens zwei gesunde Hände benötigen, würde eine durch einen vermeintlichen Arbeitsunfall herbeigeführte Verletzung zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen.

Dies wusste natürlich auch ein Mitarbeiter der in einem mittelständischen Unternehmen als LKW-Fahrer beschäftigt war, für seine Zwecke zu nutzen.

Er hatte sich nämlich beim Renovieren seines gerade erworbenen Holzhauses unglücklicherweise mit einem sehr scharfen Schneidewerkzeug an der linken Hand verletzt, so dass er mit dieser Verletzung nicht mehr in der Lage gewesen wäre, einen Truck sachgemäß zu führen.

Demzufolge beschloss er prompt, aus diesem privaten Unfall einen Arbeitsunfall zu konstruieren.

Insofern versorgte er die tiefe Schnittwunde zunächst nur notdürftig mit einem Pflaster und begab sich am darauffolgenden Morgen planmäßig zu seinem Arbeitsplatz.

Dort begann er sodann erst einmal damit, seine Arbeit aufzunehmen. Diesbezüglich musste er, wie gewohnt, zwecks vorgegebener Warenauslieferung, den von ihm geführten Lastkraftwagen, mit, auf Paletten gestapelten Waren, beladen.

Nachdem er einige Male mit einem Hubwagen Paletten aus dem Lager über eine Rampe hinweg auf die Ladefläche des Lkw transportiert hatte, zog er die Arbeitshandschuhe aus, riss das auf der Wunde aufgeklebte Pflaster ab und schrie konsequent auf. Dann lief er eilends mit schmerzverzerrtem Gesicht zu seinem unmittelbar vorgesetzten Lagermeister und zeigte diesem die klaffende und nunmehr erneut blutende Wunde an seiner linken Hand.

Er erklärte ihm sogleich sehr hektisch, dass er sich an einem scharfkantigen Metall-Verpackungsband, welches zur Stabilisierung von schweren Waren benutz wird, verletzt habe.

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Der Lagermeister ließ ihn daraufhin von einem Arbeitskollegen zur nächstgelegenen Arztpraxis fahren.

Dem behandelnden Arzt tischte er nun die gleiche Geschichte auf, ließ die verletzte Hand entsprechend versorgen und erhielt anschließend die erhoffte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Im Nachgang fiel dem vorgesetzten Lagermeister indes ein, dass der Mitarbeiter ihm vor einigen Wochen darüber berichtet hatte, dass er sich ein älteres Haus kaufen wolle und unter Umständen wegen noch zu verrichtender Renovierungsarbeiten dann einige Tage Sonderurlaub benötigen würde.

Da ihm der Lagermeister allerdings schon seinerzeit erklärt hatte, dass er wegen der Vielzahl von abzuarbeitenden Transportaufträgen, insbesondere vor den Weihnachtsfeiertagen, voraussichtlich keinen Sonderurlaub bewilligt bekommen würde, kam ihm nunmehr der von dem Mitarbeiter erläuterte Ablauf hinsichtlich des Arbeitsunfalls verdächtig vor.

Sein aufgekommenes Misstrauen teilte der Lagermeister daraufhin geradewegs dem Geschäftsführer mit. Nach erfolgter Schilderung vermutete so auch der Geschäftsführer des Unternehmens, dass irgendetwas faul daran sein könnte und schaltete daher aufgrund des begründeten Anfangsverdachtes unsere Detektei zwecks umgehender Aufklärung des Sachverhaltes ein.

Im Rahmen einer umgehend eingeleiteten Vorrecherche ermittelten wir zunächst das von der Zielperson erworbene Objekt.

Anschließend fuhren wir direkt dort hin und nahmen das gesamte Grundstück von außen sorgfältig in Augenschein. Währenddessen vernahmen wir schon Geräusche, die aus dem Inneren des Hauses kommen mussten und sich wie das Klopfen eines Hammers anhörten.

Daraufhin gingen wir ohne zu zögern geradewegs zur Haustür und klingelten. Nach nur wenigen Sekunden wurde uns sodann von der Zielperson die Tür geöffnet und nach unserem Begehren gefragt.

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Unter einer passenden Legende (Hauskaufinteressenten) getarnt erklärten wir der Zielperson postwendend, dass uns von einem ortsansässigen Makler unter anderem auch dieses Objekt zum Kauf empfohlen wurde und wir nun zwecks Besichtigung hierher gekommen wären.

Die Zielperson entgegnete uns schlagfertig, dass sie uns längst zuvorgekommen sei und dieses geräumige Haus bereits kürzlich erworben habe und wir demzufolge leider zu spät kommen würden.

Ergänzend fügte sie hinzu, dass sie schon seit einigen Tagen damit beschäftig sei, erforderliche Instandsetzungsarbeiten zu verrichten.

Die Zielperson trug gegenwärtig einen schmutzigen Blaumann und hielt in der rechten Hand einen Hammer. An der linken Hand befand sich ein stark verschmutzter Verband.

Auf Nachfragen, ob die Substanz bei diesem Holzhaus noch gut sei oder vieles erneuert werden müsse und die anfallenden Kosten für die Instandsetzungsarbeiten auch noch in Relation zu dem Erwerb eines Neubaues stehen würden, erklärt uns die Zielperson Folgendes:

Da sie sämtliche Renovierungsarbeiten als talentierter Hobby-Heimwerker selbst erledigen würde und demzufolge auf den Einsatz von teueren Handwerkern verzichten könne, würden lediglich Kosten für das erforderliche Material anfallen. Von daher sei das Gesamtprojekt günstiger als ein Neubau.

Außerdem müssten nicht so viele Holzteile erneuert werden. Vielmehr würde es sich bei den Arbeiten um Verschönerungsmaßnahmen, wie zum Beispiel auch das Verlegen eines neuen Fußbodenbelages und dem Einbau einer fabrikneuen Küche handeln. Die Küche habe sich seine Lebenspartnerin gewünscht. Momentan würde sie jedoch noch auf einem Kreuzfahrtschiff über die Weltmeere schippern und dort als angestellte Köchin die Urlauber mit Feinschmeckereien verwöhnen. In einem Monat würde sie erfreulicherweise von ihrer letzten großen Fahrt zurückkehren und in einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Hotel als Chefköchin weiterarbeiten. Bis dahin wollte die Zielperson, entsprechend ihres Überraschungsplanes, sämtliche Arbeiten beendet haben.

Beifolgend erwähnte die Zielperson noch, dass sie wegen eines ihr widerfahrenen Missgeschicks leider nicht mehr ganz so zügig arbeiten könne und demzufolge etwas unter Zeitdruck stehen würde und jetzt weiterarbeiten müsse. Dabei zeigte sie auf die verbundene linke Hand und erklärte, dass sie sich beim Verlegen des Fußbodenbelages mit einem extrem scharfen Teppichmesser verletzt habe und infolgedessen mit dieser Hand nicht mehr so aktiv zugreifen könne.

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Wir bedankten uns daraufhin bei der Zielperson für das aufschlussreiche Gespräch und verabschiedeten uns.

Abschließend wünschte uns die Zielperson noch viel Erfolg bei der weiteren Suche nach einem passenden Objekt.

Nachdem wir sodann den Auftraggeber über das eindeutige Ergebnis unserer Ermittlung in Kenntnis gesetzt hatten, bestellte dieser den betreffenden Mitarbeiter sogleich zu einem klärenden Gespräch in Betriebsräume des Unternehmens ein.

Im anberaumten Termin wurde der Mitarbeiter dann sofort mit dem unumstößlichen Ermittlungsergebnis konfrontiert und um Stellungnahme gebeten.

Da er offensichtlich keine Chance mehr sah, sich herausreden zu können, gab er sein betrügerisches Vorgehen zu und entschuldige sich umfänglich.

Trotz erfolgter Entschuldigung wurde dem Mitarbeiter, aufgrund der Schwere des faulen Zaubers, die fristlose Entlassung und die Auferlegung der entstandenen Detektivkosten verkündet.

Solche Einfälle sind keine Seltenheit und führen dann leicht zu harten Konsequenzen, wenn die betroffene Geschäftsführung einen begründeten Anfangsverdacht hegt, der sogleich mit qualifizierten Detektiven erhärtet werden kann.

Hegen auch Sie derartige Verdächtigungen oder kommt Ihnen in Ihrem Unternehmen so manche Krankmeldung ungewöhnlich und fraglich vor, dann scheuen Sie sich nicht, unsere kompetenten Detektive mit der Aufklärung zu beauftragen. Nur mit gerichtsverwertbaren Beweisen kann dann später eine Gerichtsverhandlung positiv für Sie entschieden werden.

Nehmen Sie dazu unsere kostenfreie telefonische Erstberatung in Anspruch, damit wir Ihre Übeltäter rechtzeitig überführen können.

 

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