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Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Sorgerecht - Kindeswohl in Gefahr

Klarheit durch professionelle Ermittlungsarbeit der Detektei Adler

 

Sorgerecht

 

Sie vermuten, dass eine Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohles des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung, Missbrauch oder Gefahr des Sorgerechtinhabers oder des neuen Lebensgefährten vorliegt?

In besonders schweren Fällen kann durch entsprechende Maßregeln der vollständige oder teilweise Entzug des Sorgerechtes durch das zuständige Familiengericht angeordnet werden.

 

Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab

 

Das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst die Bezeichnung Kindeswohl. Sie ist ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und wird heute anders bewertet als früher. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Staat in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Besonders bei Scheidungen, in denen das Sorgerecht strittig ist, geht es unter anderem auch um die Bewertung der Kindeswohlgefährdung.

Heute haben Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung; dazu zählen auch das Unterlassen von Ohrfeigen, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen oder psychische Beeinträchtigungen und sind als pädagogische Maßnahme nicht mehr vertretbar. Das Kind oder der Jugendliche soll auch soziale Kontakte pflegen, insbesondere zu wichtigen Bezugspersonen wie Eltern, Großeltern oder Geschwistern.

Nach aktuell geltendem Recht kann bei der unmittelbaren Feststellung einer Kindeswohlgefährdung durch das zuständige Familiengericht gegenüber den Sorgeberechtigten eingegriffen werden. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Eingriffsmöglichkeiten können somit teilweise Verbote ausgesprochen werden oder gar das Sorgerecht entzogen werden. Mitunter kann auch vom Jugendamt bereits im Vorfeld eine Hilfeleistung für die Familie angeboten werden.

In der heutigen Gesellschaft wird bei diesem Thema viel sensibilisierter hingeschaut, jedoch gibt es nach wie vor immer noch Fälle, bei denen die Nachbarschaft oder Verwandtschaft einfach wegsieht. Bei Bekanntwerden von Unterernährung oder Vernachlässigung reagieren die Medien meist sehr stark. Beispielsweise wurde durch deren Einflussnahme das Nottelefon bezirksweise eingeführt.

Eventuell treten leichte Veränderungen auf, für die Sie keine Erklärung haben, die aber nicht immer mit Misshandlung oder Missbrauch zu tun haben müssen. Jedoch ist ein wachsames Auge bei anfänglichem Misstrauen bestimmt nicht falsch. Schreie und laute Geräusche aus benachbarten Wohnungen oder Häusern lassen auch aufschrecken und sensibel werden.

Detektei Adler

Haben Sie Sorge um das Wohl Ihres Kindes z.B. nach einer Trennung Ihres Lebenspartners? Haben Sie eventuell erste Anhaltspunkte für Vernachlässigung, Missbrauch oder Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen bemerkt? Kommen Ihnen Verhalten oder Aussehen des Kindes besorgniserregend vor? Fallen Ihnen beim Kind Flecken, Verletzungen oder seelische Veränderungen auf? Vielleicht spricht das Kind auch mitunter von merkwürdigen Verhaltensweisen des Erziehungsberechtigten?

Wenn Sie sich ernsthafte Sorgen um das Wohl Ihres oder eines anderen Kindes machen, ist umgehendes Handeln erforderlich. Wegsehen dient nicht dem Wohlergehen! Hier gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sofern Sie einen berechtigten Anfangsverdacht haben, schalten Sie professionelle Helfer ein. Jugendämter und Gerichte werden bisweilen aber erst aktiv, wenn wirklich ein begründeter Verdacht besteht oder wenn bereits sichtbare Schäden eingetreten sind.

Um solche Gefährdungen des leiblichen Wohls nachzuweisen, bedarf es Fingerspitzengefühl. Schuldzuweisungen unbegründet in den Raum zu werfen verunsichern beide Seiten und könnten unter Umständen dem Kind noch mehr schaden. Ergreifen Sie nicht auf eigene Faust die Initiative, sondern betrauen Sie fachliche Kompetenzträger damit. Eine versiert agierende Detektei kann diskret und mit sehr viel Einfühlungsvermögen für Sie ermitteln und verwertbare Beweise sammeln.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen oder Sie solch eines anstreben, um das Sorgerecht zu erhalten, bedarf es gerichtsverwertbarer Beweise, die eindeutig detailliert und unmissverständlich Ihren Verdacht belegen.

Unsere professionell operierenden Spezialisten können bei berechtigtem Verdacht stichhaltig nachweisen, ob ihr Kind beispielsweise nicht ausreichend betreut und beaufsichtigt wird oder der neue Lebengefährte Ihres Ex-Partners gar einen negativen Einfluss auf Ihr gemeinsames Kind ausübt. Ferner können wir in diesem Zusammenhang feststellen, ob Ihr Kind in der Öffentlichkeit möglicherweise verwahrlost herumläuft und Ihr Ex-Ehepartner das ihm zugesprochene Sorgerecht nicht ordnungsgemäß ausübt. Auch der Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch kann durch eine sorgfältige und zuverlässige Beweisführung nachgewiesen werden.

In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung können Sie uns Ihre konkreten Bedenken bzw. Verdachtsgründe mitteilen. Unter Zusicherung höchster Vertraulichkeit werden wir mit Ihnen sodann eine geeignete Vorgehensweise zwecks einer absolut diskreten Aufklärung ausarbeiten, um Ihnen sowie dem betroffenen Kind oder Jugendlichen schnellstmöglich zum Recht zu verhelfen.

 

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