Was kostet mich die Inanspruchnahme detektivischer Dienstleistungen. Diese wesentliche Frage möchten wir Ihnen im Folgenden selbstverständlich gerne beantworten.
Im Rahmen unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung nehmen sich unsere Experten zunächst die notwendige Zeit, um sich Ihre Problemschilderung vollumfänglich und objektiv anzuhören.
Nach Abschluss Ihrer Schilderung beurteilen und analysieren unsere Experten den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und zeigen Ihnen schon während dieses Beratungsgespräches problem- und sachverhaltsorientiert Möglichkeiten unserer fassettenreichen detektivischen Ermittlungstätigkeit auf, um Sie möglichst kurzfristig und rechtssicher zur Aufklärung Ihres Problem-Falles zu führen.
In diesem Zusammenhang sind je nach Resultat der Sachstandsanalyse gegebenenfalls noch diverse Anhaltspunkte von Wichtigkeit. Unsere Experten würden diesbezüglich im weiteren Gesprächsverlauf ausführlich darauf eingehen und zielorientiert hinterfragen, ob Ihrerseits noch weitere wichtige Verdachts unterstützende Hinweise, die höchstwahrscheinlich zu einer schnelleren Aufklärung beitragen, gemacht werden können.
Mitunter können hier wesentliche Anhaltspunkte, denen Sie bislang keinerlei Bedeutung beigemessen haben, aus Sicht unserer Profis allerdings von großer Nützlichkeit sein und zweckdienlich zu einer rascheren und insbesondere auch effizienteren Aufklärung beitragen.
Prinzipiell sollte bei der Bearbeitung jeder Auftragsangelegenheit explizit und verlässlich darauf geachtet werden, wenn die Begleitumstände und Rahmenbedingungen es zulassen, eine möglichst schnelle, gewissenhafte und erfolgsorientierte Sachverhaltsaufklärung organisatorisch exakt zu gewährleisten.
Somit können hierdurch die eventuellen Folgen psychischer oder finanzieller Schädigungen im Privatbereich sowie im Wirtschaftsbereich entscheidend begrenzt oder gar vollständig vermieden werden.
Unter sorgfältiger Beachtung dieses wesentlichen Gesichtspunktes ist ferner natürlich eine Minimierung der Kosten durch die Inanspruchnahme von Detektiv-Leistungen gewährleistet.
Die Voraussetzung für einen optimalen Ermittlungsverlauf ist natürlich unzweifelhaft der Einsatz von erfahrenen, professionell geschickt und gewissenhaft agierenden Detektiven, die tatsächlich in der Lage sind, aufgrund ihrer Qualifikation, ihres Fachwissens und ihrer jahrzehntelanger Erfahrung, Ihren Problemfall den Zielvorgaben entsprechend rechtssicher und gerichtsverwertbar zu lösen.
Auf die Beauftragung von möglichen Anbietern vielversprechender detektivischer Dienstleistungen zu äußerst merkwürdig verlockenden und unrealistisch niedrigen Stundensätzen (sogenannten Dumpingpreisen oder Billigtarifen) und dementsprechend beispielsweise inkompetent agierenden Detektiven, wird nach sämtlichen bisherigen Untersuchungen und Beurteilungen zwangsläufig dazu führen, dass die selbsternannten Meisterdetektive Ihren Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht lösen können oder für die Bearbeitung von einfachen Routineangelegenheiten ein unkalkulierbar hohes Stunden-Kontingent benötigen.
Entsprechend einer sachlichen Schlussfolgerung, kann nur der Einsatz von Profis realistisch betrachtet zu einem schnellen und gesicherten Ermittlungsergebnis führen und somit in der Folge eine tatsächlich reale Kostenersparnis ergeben.
Entscheiden Sie, ob Sie auf Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung setzen möchten, wenn es um Ihre Interessen geht.
Gerne informieren Sie unsere Sachbearbeiter in einer kostenfreien Erstberatung über unser angemessen faires, transparentes und kostenbewusstes Abrechnungssystem. Wir bieten Ihnen Top-Leistungen, die in jedem Fall in Relation zu den exakt kalkulierten Kosten stehen.
Wenn der beratende Sachbearbeiter Ihren Problemfall ausreichend beurteilt hat, nimmt er selbstverständlich auch eine Honorar-Kalkulation vor. Dementsprechend können Sie dann entscheiden, ob die Honorarnote tatsächlich Ihren vorrangegangenen Vorstellungen entspricht und Sie auf dieser Grundlage einen Auftrag erteilen möchten.
Natürlich muss in dem Erstberatungsgespräch zunächst grundsätzlich geklärt werden, um was für einen Auftrag es sich tatsächlich handelt. Denn je nach Aufwand und Einsatzort (z.B. Auslandseinsatz) oder Gefährdungsstufe, können die Detektiv-Kosten differieren.
Zum Beispiel unterscheidet sich ein Observationsauftrag nachvollziehbar in der Bearbeitungsweise von einem Rechercheauftrag, folglich variiert hier auch die Kostennote. Für eine Untersuchung von möglichen Fingerabdrücken auf anonymen Briefen, werden ebenfalls andere Kosten kalkuliert, als für das Aufspüren von Abhörgeräten im Rahmen der Lauschabwehr.
Bei der Erstellung eines sprachwissenschaftlichen Gutachtens, bei anonymen Drohbriefen oder einer Laboruntersuchung, werden für die Bearbeitung aufwandsabhängig wiederum auch unterschiedliche Honorare berechnet.
Eine zur Ergreifung von Straftätern eingerichtete Videoüberwachung ist vom Arbeitsaufwand gleichfalls abweichend von dem Aufwand einer Aufenthalts- und Anschriftenermittlung (Adressermittlung) von einem Schuldner, einem guten Freund oder einem ehemaligen Klassenkameraden, zu bemessen.
Folglich erfordert jeder Auftrag, nachvollziehbarer Weise, entsprechend des jeweiligen Inhaltes eine gesonderte Kalkulation nach dem zu erwartenden Aufwand.
Mitunter können im Rahmen der Erbringung einer detektivischen Dienstleistung auch Barauslagen anfallen. Unter Barauslagen sind beispielsweise unter anderem zu verstehen: Auslagen für Testkäufe, anfallende Parkgebühren in einem laufenden Observationseisatz, möglicherweise anfallende Übernachtungskosten in einem Hotel sowie Ticket-Kosten für Bus und Bahn oder Flugzeug.
Alle einsatzbedingt erforderlichen Barauslagen werden dem Auftraggeber ordnungsgemäß und nachvollziehbar eins zu eins als durchlaufender Posten mit in Rechnung gestellt.
Sollte es für die Bearbeitung eines Falles, entsprechend der detektivischen Einwertung, notwendig sein, speziell getarnte und nicht auf die Detektei zugelassene Einsatzfahrzeuge mit hochwertiger technischer Sonderausstattung einzusetzen, wird pro Einsatzfahrzeug Kilometergeld berechnet. Marktüblich, werden für die Diensterbringung eines Fahrzeuges je nach Art und Typ ein Fahrtkostenersatz zwischen 0,50 Cent und 1,50 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Unsere Kostengestaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Detektivverbände. Je nach Umfang, Dauer und Art der gewünschten Ermittlungen beläuft sich der marktübliche Stundensatz pro Detektiv auf zirka 50,00 bis 150,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Ermittlung ist entsprechend der Aufgabenstellung und Vereinbarung individuell und somit auch die daraus resultierenden Kosten.
Nutzen Sie ganz unkompliziert unsere Potenziale, wenn es um Ihre individuellen Wünsche und Ansprüche geht.
Unsere Dienstleistungs-Qualität wird regelmäßig anwaltlich geprüft. Die bisherigen Prüfergebnisse waren jeweils „sehr gut“.
Seitens unterschiedlicher Rechtsanwälte, die uns ihre Mandanten empfohlen haben, kann explizit darüber berichtet werden, wie erfolgreich wir in extrem schwierig aufzuklärenden Fällen, in denen selbst staatliche Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei) keine Aufklärung bewirken konnten, für unsere Klienten (Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen) zur vollständigen Zufriedenheit tätig waren.
Demnach ist uns das sachdienliche Zusammenwirken mit staatlichen Ermittlungsbehörden absolut nicht fremd und nachweisbar.