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Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Mietnomaden - Mietpreller

Kapitale Schäden durch Mietnomaden - Adler Detektive können Ihnen helfen

 

Mietnomaden

 

Sollten Sie Opfer von Mietnomaden geworden sein und können diese nach ihrem fluchtartigen Verlassen des Mietobjektes nicht mehr erreichen, um sie hinsichtlich der nicht ausgeglichenen Mietforderungen und dem hinterlassenen Chaos zur Rechenschaft zu ziehen, sind unsere Experten Ihnen dabei behilflich, den aktuellen Aufenthaltsort der Delinquenten zu ermitteln.

Zudem überprüfen wir durch legale Befragungen, ob die Mietnomaden tatsächlich über keine Zahlungsmittel verfügten oder sie diese womöglich wegen nicht geleisteter Mietzahlungen sparen konnten.

 

Risiko Mietnomaden / Mietpreller

 

Detektei Adler

Als sogenannte Mietnomaden/Mietpreller werden Menschen bezeichnet, die in eine Mietwohnung oder in ein gemietetes Haus einziehen, ohne die vertraglich vereinbarte Miete zu bezahlen. Werden sie durch den Vermieter dann früher oder später entlarvt, ziehen sie in der Regel heimlich aus, beziehen ein neues Objekt und begleichen die Mietschulden nicht. Mietnomaden sind Personen, die von einem zum andern Mietobjekt ziehen, ohne vorzuhaben, jemals Miete zu zahlen. Das Risiko, sich einen Mietnomaden/Mietpreller in die Wohnung oder das Haus zu holen, ist nicht zu unterschätzen.

Folglich ist die Suche nach dem richtigen Mieter meistens Glücksache. Diverse Faktoren können die Entscheidung beeinflussen. Dessen ungeachtet gehen Vermieter häufig am Ende nach ihrem Bauchgefühl, doch das kann bisweilen recht trügerisch sein, denn Menschenkenntnis allein reicht nicht aus, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

Raffinierte Mietnomaden/Mietpreller wirken beim Besichtigungstermin der Wohnung oder des Hauses wie ganz normale Interessenten; nichts deutet zunächst auf ihr tatsächliches Vorhaben hin. Sie sind ordentlich gekleidet, fahren mitunter ein schickes Auto und haben gute Umgangsformen. Erst wenn die zu leistenden Mietzahlungen ausbleiben, erkennt man in der Regel, dass man es mit Mietnomaden zu tun hat.

Da Mietnomaden sich des öfteren unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren, die täuschend echt aussehen, vorstellen, lassen sich die Vermieter schnell zu einer Fehlentscheidung beeinflussen. Um den Vermieter direkt zur Unterschrift des Mietvertrages zu bewegen, werden ihm plangerecht im Rahmen der Vertragsanbahnung taktisch vorgreifend geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorgetäuscht. Im Zuge dessen werden dem Vermieter ohne Aufforderung seinerseits prompt nicht nur gefälschte Ausweispapiere, die ihre eigene Identität verschleiern, vorgezeigt, sondern auch gefälschte Selbstauskünfte und falsche Lohn- oder Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern, bei denen sie zu keiner Zeit beschäftig waren.

Einige Mietrechts-Experten raten zwecks sofort vorzunehmender Angabenüberprüfung durch geeignete Dienstleister dazu, sich gleich zu Gesprächsbeginn zweckentsprechende Dokumente, wie zum Beispiel Personalausweis, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Anschrift des Arbeitgebers von den Mietinteressenten vorweisen zu lassen, um so das Risiko, Opfer von Mietnomaden/Mietprellern zu werden, zu minimieren.

Eventuell könnten Sie mit derartigen Ratschlägen sogar Ihr beabsichtigtes Ziel schnell erreichen. Aber wie sieht das mit solchen Verfahrensweisen in der Praxis tatsächlich aus? Wollen Sie als Leihe realistisch beurteilen, ob die Ihnen vorgezeigten Dokumente wirklich echt sind? Insbesondere wenn die vorstellig gewordenen Mietinteressenten obendrein noch einen seriösen Eindruck machen.

Auch die unmittelbare Übermittlung der von Ihnen abgelesenen und notierten Daten an einen kompetenten Dienstleister kann im Rahmen einer dortigen Überprüfung keinen sicheren Aufschluss darüber geben, ob es sich bei den Ihnen vorgezeigten Dokumenten um Fälschungen oder Originale handelt, denn nur anhand von übermittelten Daten, die aus einem systematisch durchgeführten Identitätsdiebstahl stammen könnten, kann niemand ohne professionelle Inaugenscheinnahme der Dokumente eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Identitätsmissbrauch kommt in vielen Bereichen vor; die betreffenden Täter wollen hierbei die Feststellung ihrer eigenen Identität verhindern. Überdies kommt erschwerend hinzu, dass Sie grundsätzlich nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Mietinteressenten im Sinne des Bundesdatenschutz-Gesetzes (BDSG) verstoßen dürfen.

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Demnach empfehlen wir: Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift des Mietvertrages und der Übergabe der Schlüssel unter Vorspiegelung irgendwelcher gegenwärtig nicht nachprüfbarer Argumente drängen oder überreden. Treten Sie potenziellen Mietern stets mit hinreichender Skepsis gegenüber; lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten täuschen und zu einer spontanen Entscheidung hinreißen. Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit der Ihnen vorgelegten Dokumente haben, fragen Sie den Mietbewerber, für den Sie sich de facto bereits entschieden haben, ob Sie sich die Ihnen unterbreiteten Daten zwecks Überprüfung auf Echtheit notieren dürfen. Erteilt Ihnen der Interessent verständnisvoll die schriftliche Einwilligung hierzu, können Sie sich die notwendigen Daten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Bewerbers sowie die Adressdaten des vermeintlichen Arbeitgebers zunächst protokollieren und vereinbaren anschließend einen neuen Termin zwecks Bekanntgabe Ihrer Entscheidung. Durch diese Vorgehensweise bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die von dem Mietinteressenten angegebenen Daten im Nachgang überprüfen zu lassen. Ein potenzieller Mietnomade würde sich bei einer derartigen Vorgehensweise mit hoher Wahrscheinlichkeit umgehend aus dem Staub machen bzw. zu keinem weiteren Termin erscheinen.

Sollte sich dann im Rahmen der Überprüfung sodann herausstellen, dass sich Ihr berechtigter Anfangsverdacht bestätigt hat und die von dem Interessenten gemachten Angaben der Unwahrheit entsprechen, liegt es nahe, dass der Mietinteressent einen Eingehungsbetrug bzw. Einmietbetrug begehen wollte, denn durch das methodische Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse und den von vornherein bestehenden Vorsatz, seine vertraglichen Pflichten bewusst nicht erfüllen zu wollen oder nicht erfüllen zu können, macht sich ein Mieter des sogenannten Eingehungsbetruges strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.

Die Ihnen durch die Inanspruchnahme einer Detektei entstehenden Kosten für eine sorgfältige und diskrete Überprüfung der gemachten Angaben, zu der der Mietinteressent seine schriftliche Einwilligung ausdrücklich erteilt hat, zahlen sich im Vergleich zu dem Schaden, den Mietnomaden/Mietpreller anrichten können, sicherlich aus.

 

Wie erkennt man Mietnomaden/Mietpreller?

 

Da Mietnomaden zu Anfang stets einen seriösen Eindruck machen und sich planmäßig nur von ihrer besten Seite zeigen, wird der Vermieter zunächst nicht misstrauisch. Doch dann entpuppen sie sich urplötzlich als Zahlungsverweigerer. Häufig werden von ihnen sodann frei erfundene Mängel an der Wohnung oder dem Haus vorgeschoben, beispielsweise eine defekte Heizungsanlage, undichte Fenster, feuchte Zimmer, muffiger Geruch oder Schimmelbefall in einigen Räumen. Erst wenn infolgedessen die zu leistenden Mietzahlungen ausbleiben, erkennt man in der Regel, dass man es mit Mietnomaden zu tun hat. Dann ist es allerdings meistens zu spät. Haben sie sich erst einmal richtig in Ihrem Mietobjekt eingenistet, nutzen Sie jedes erdenkliche rechtliche Schlupfloch und das komplette Register an Verzögerungstaktiken, um dort zu bleiben und das, ohne zu bezahlen. Das Katz- und Mausspiel kann sich auf unbestimmte Zeit fortsetzten.

Sind Sie Opfer von Mietnomaden/Mietpreller geworden?

 

Sollten Sie bereits Opfer von Mietnomaden/Mietprellern geworden sein und können diese nach ihrem fluchtartigen Verlassen des Mietobjektes nicht mehr erreichen, um sie bezüglich der nicht bezahlten Mietrückrückstände, der verwüsteten Wohnräume und dem hinterlassenen Chaos zur Rechenschaft zu ziehen, sind unsere Spezialisten Ihnen gerne dabei behilflich, den augenblicklichen Aufenthaltsort der Halunken zu ermitteln. Ferner untersuchen wir mittels methodisch legaler Befragungstaktiken, ob die Mietnomaden/Mietpreller wirklich über keine Zahlungsmittel verfügten oder sie diese möglicherweise wegen nicht geleisteter Mietzahlungen sparen konnten.

Mietausfälle können die Existenz bedrohen!

 

Für so manchen privaten Wohnungs- oder Hauseigentümer, der sich eine Immobilie als Kapitalanlage und Altersvorsorge angeschafft hat, sind unerwartete Mietausfälle häufig äußerst existenzbedrohend. Bleiben die kalkulierten Einnahmen langfristig aus, könnte dies mitunter für den Vermieter tatsächlich das finanzielle Aus bedeuten, insbesondere, wenn er das finanzierende Geldinstitut weiterhin nicht mehr regelmäßig bedienen kann.

Zudem folgen meist noch teure und abenteuerliche Prozesse, um eine Räumungsklage zu erwirken und durchsetzten zu lassen. Dies kann mitunter bis zu einem Jahr oder länger dauern, so dass der Mietnomade/Mietpreller Zeit und Gelegenheit hat, sich entweder in einer Nacht- und Nebelaktion still und klammheimlich aus dem Staub zu machen oder – was durchaus noch gefürchteter ist – das Mietobjekt zusätzlich noch zu verwüsten und sanierungsbedürftig zu hinterlassen.

Aufwendige Renovierungsarbeiten können dann obendrein schnell in die Tausende gehen und müssen erst einmal vom Vermieter gezahlt werden. Müllentsorgung und Bauschutt verursachen zusätzliche Kosten und Arbeit. Fehlt aber wegen der entstandenen Mietausfälle weiteres Kapital, kann eine Altersvorsorge schnell zum Alptraum werden.

Selbstverständlich dürfen bei den Kostenbemessungen die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für den Gerichtsvollzieher nicht außer Acht gelassen werden.

Eine individuelle Rechtsberatung hinsichtlich Ihres Problemfalles kann auf Wunsch von einem unserer Kooperationsanwälte nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

 

Durch die professionelle Bündelung der uns zur Verfügung stehenden hochkomplexen und kontinuierlich weiterentwickelten Ermittlungsmethoden, können wir Ihnen erforderliches Potenzial zur Aufklärung selbst überaus diffiziler Sachverhalte bieten.

Die fortwährende Steigerung und Verbesserung gereifter Arbeits-Prozesse sowie der permanente Ausbau eigener Ermittlungs- und Observations-Strukturen, basierend auf jahrzehntelanger Erkenntnisgewinnung, garantieren ein Höchstmaß an kontinuierlich wachsender Dienstleistungsqualität.

 

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