x
Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Kreditbetrug (Cash Back-Betrug)

Die Spezialisten der Detektei Adler überführen Cash-Back-Betrüger

 

Kreditbetrug

 

Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) sowie Verbraucher können jederzeit durch clevere Betrüger, die mit der Cash Back-Betrugs-Masche operieren, erheblich geschädigt werden.

Durch die Angabe falscher oder frisierter Informationen (manipuliertes Exposé, falsche Quadratmeterangaben, fototechnische Zustandstäuschung etc.) im Kreditantrag und einer mangelhaften internen Überprüfung, gelingt es den Betrügern, die Kreditgeber und Verbraucher an der Nase herumzuführen.

 

Cash Back-Betrug

 

Mit dieser Betrugsmasche gelingt es cleveren Betrügern immer wieder, Kreditinstitute und Verbraucher abzuzocken. Häufig bemerken die Betroffenen nicht einmal, dass sie Opfer von Cash Back-Betrügern geworden sind. Bei dieser Betrugsmasche handelt es sich um eine sehr gefährliche Form des Kapitalanlagebetruges. Mit gefälschten und geschönten Unterlagen wird ein falscher Verkehrswert der zu finanzierenden Immobilie vorgetäuscht. Zudem werden meist auch die Unterlagen, die das Geldinstitut zur Prüfung der Bonität des Erwerbers benötigt, geschickt gefälscht.

 

Vorgehensweise

 

Detektei Adler

Bei der Durchführung dieser Betrugsmasche fallen immer wieder kreditsuchende Verbraucher auf dubiose Vermittler herein. Diese versprechen zunächst schnelles Bargeld, beispielsweise durch einen verhängnisvollen Immobilienkauf. Diesbezüglich schalten sie zunehmend in der regionalen wie auch in der überregionalen Tagespresse Anzeigen mit beeinflussenden Slogans wie „Trotz Schufa - Kredit ohne Probleme“, „Bargeld sofort“ oder sogar noch eindeutiger wie z.B. „Bargeld beim Kauf einer Immobilie“.

Begehrte Zielgruppe dieser Anzeigen sind zum Teil hoch verschuldete Personen, denen zugesichert wird, durch den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zusätzlich noch einen beträchtlichen Bargeldbetrag zu erhalten.

 

Hierbei haben sich die unseriösen Vermittler unter seriös klingenden Geschäftsnamen darauf spezialisiert, Eigentumswohnungen und Häuser mit minderwertiger Bausubstanz preisgünstig zu kaufen, wobei die Immobilien vorwiegend aus Zwangsversteigerungen erworben werden.

Derartige „Schrottimmobilien“ werden dann mit gefälschten Unterlagen weit über dem Marktwert verkauft. Der jeweils gezielt ausgesuchte Käufer einer Immobilie wird zwecks Darlehensbeschaffung über tatbeteiligte Mittelsmänner, die geschickt im Hintergrund agieren, an in Frage kommende und nichts ahnende Banken oder Sparkassen vermittelt. Da die Käufer meist nicht kreditwürdig sind, verfälschen die Vermittler beispielsweise Arbeitsverträge, Lohnbescheinigungen und auch Gutachten zum Verkehrswert der zu finanzierenden Immobilie. Dadurch getäuscht, wird von den Geldinstituten sodann der begehrte Darlehensbetrag nach erfolgter Beurkundung ausgezahlt. Häufig sind die Käufer allerdings nicht an der Immobilie interessiert, sondern lediglich an der Cash Back-Zahlung, die ihnen vorübergehend Liquidität verschafft. Das Geschäft scheint anfangs zu funktionieren, aber wer sich darauf einlässt, ist hinterher meist ruiniert. Die Immobilienkäufer übersehen dabei, dass sich ihre finanzielle Situation nicht wirklich verbessert, sondern drastisch verschlechtert hat. Die finanzierenden Geldinstitute werden ihre Finanzierungskosten beim Darlehensnehmer, nämlich dem Käufer, geltend machen.

 

Wenn der Immobilienkäufer das erworbene Objekt zwecks Schadenbegrenzung verkaufen will

 

Falls die Immobilie dann wieder veräußert werden soll, weil die finanziellen Belastungen nicht mehr tragbar sind, kann es auf Verlangen oder Veranlassen des Kaufinteressenten unerwartet zu einer erneuten oder erstmaligen Schätzung der Immobilie durch einen vereidigten Sachverständigen kommen. Erfährt das Geldinstitut dann vom dem tatsächlichen Wert der Immobilie, kommt es meist noch schlimmer.

Hinzu kommt, dass sich Käufer, die nicht ahnungslos waren und dem betrügerischen Vorgehen einvernehmlich zugestimmt haben, sich ebenfalls wegen Urkundenfälschung und Krediterschleichung mit strafbar gemacht haben.

 

Wer macht den größten Gewinn?

 

Detektei Adler

Natürlich immer der Vermittler und die für ihn im Hintergrund agierenden Mittelsmänner.

Der Vermittler oder ein Kompagnon erwirbt zunächst eine billige Schrottimmobilie, beispielsweise zum Kaufpreis von 50.000,- Euro.

Anschließend sucht er sich aus der Zielgruppe der hoch verschuldeten Personen einen potenziellen Kaufinteressenten, entsprechend des Anforderungsprofils, heraus. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bietet er nunmehr diesem das Objekt zu einem Verkaufspreis von 250.000,- Euro an. Ferner sichert er dem Interessenten zu, dass dieser bei Zustandekommen des Kaufvertrages eine Cash Back-Zahlung in Höhe von 50.000,- Euro erhalten würde.

Ist der Kaufinteressent mit den vereinbarten Modalitäten letztlich einverstanden, wird beim zuständigen Notar der einvernehmlich geschlossene Vertrag beurkundet und über das finanzierende Kreditinstitut sodann der Darlehensvertrag zwecks Vollfinanzierung des Objektes abgewickelt.

Nach erfolgter Auszahlung des Kaufpreises an den Vermittler oder seinen Kompagnon geht das erworbene Objekt in den Besitz des Käufers über. Zudem zahlt ihm der Vermittler die vereinbarte Summe in Höhe von 50.000,- Euro aus.

Folglich erzielt der Vermittler mit seinen Partnern/Komplizen aus dem kriminellen Geschäftsmodell (Cash Back-Betrug) unterm Strich, abzüglich sämtlicher Kosten (Kaufpreis der Schrottimmobilie, Notargebühren, Grunderwerbsteuer, etc.), einen satten Gewinn von zirka 120.000, - Euro.

 

Entwicklung

 

In den letzten Jahren wurde diese Betrugsmasche nicht nur im kleinen Rahmen betrieben, sondern von kriminell agierenden Banden sogar gewerbsmäßig im großen Stil aufgezogen. Beschränkt ist dieses illegale Geschäftsmodell (Cash Back-Betrug) allerdings nicht nur auf den Immobilienbereich. Immer öfter wird mittlerweile von cleveren Betrügern versucht, auch in anderen Branchen mit dieser Masche Profit zu machen.

 

Haben Sie den berechtigten Verdacht, dass Cash Back-Betrüger zu Ihrem wirtschaftlichen Nachteil agieren oder bereits agiert haben?

 

Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung, um die deliktspezifische Beratung unserer Spezialisten unverbindlich in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der damit einhergegangenen Bearbeitung unterschiedlichster Betrugsfälle haben wir ein facettenreiches Repertoire an hoch bewehrten Aufklärungstaktiken entwickelt und kontinuierlich verbessert.

Demzufolge konnten wir zurückblickend stets auch überdurchschnittlich komplexe Cash Back-Betrugsfälle erfolgreich und somit zur vollen Zufriedenheit unserer Klienten aufklären.

Diesbezüglich erhaltene Referenzen der betroffenen Geldinstitute sowie entsprechende Pressemitteilungen können wir Ihnen selbstverständlich in einem individuellen Beratungsgespräch vorweisen.

Adler Detektive ermitteln bei Kreditbetrug.

 

Detektei Adler

 

 

Profitieren Sie von uns; nutzen Sie unser „Know-how“ 
und nehmen Sie unverbindlich unsere kostenfreie telefonische Erstberatung in Anspruch.

 

Gebührenfreie
Gebührenfreie Servicenummer 0800 - 224 0 224

 

Adler Detektive agieren bei der Beratung und Erbringung
sämtlicher Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage
aktuell geltender Gesetze!


 

Sofortkontakt
Jetzt anrufen