Sie suchen einen guten Freund/Freundin oder einen ehemaligen Klassenkameraden, der unangemeldet verzogen ist?
Sie haben einen Titel erwirkt und können dennoch nicht vollstrecken lassen, weil der Schuldner untergetaucht ist oder sein Vermögen verschleiert hat?
Bei vorhandenem Titel keine Pfändungsmöglichkeiten, da der Schuldner Wirtschaftsgüter wie teure Autos und hochwertige Uhren etc. vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers versteckt hat?
Die Suche nach versteckten Gütern und Ermittlung des aktuellen Arbeitgebers können helfen.
Es kann sehr unterschiedlich sein, warum ein Mensch seine Brücken abbrechen möchte und ein neues Leben beginnen will. Das ist natürlich auch sein gutes Recht. Wer aber etwas zu verbergen hat wie z.B. Eigentum, das gepfändet werden soll oder eventuell einem anderen Menschen oder der Behörde etwas schuldet, der sollte grundsätzlich auch auffindbar sein.
Sofern es sich nur um einen Freund oder ehemaligen Klassenkameraden handelt, der unbekannt verzogen ist, handelt es sich lediglich um eine einfache Adressermittlung / Anschriftenermittlung, die unter Umständen schon durch den Suchenden selbst beim Einwohnermeldeamt erfragt werden kann. Vielleicht wird auch ein Erbe gesucht, der zur Testamentsvollstreckung geladen werden soll. Hat sich der Betreffende jedoch weder ab- noch neu angemeldet, dürfte es für Sie als Privatperson äußerst schwierig werden, ihn ausfindig zu machen.
Wer sich seinen Gläubigern vorsätzlich entzieht oder anderen Verpflichtungen beabsichtigt nicht nachkommt, versteckt sich höchstwahrscheinlich ganz bewusst, um nicht aufgespürt zu werden. Im Rahmen dessen werden erfahrungsgemäß auch luxuriöse Autos, kostspielige Boote, wertvoller Schmuck oder andere teure Besitztümer vor dem Gerichtsvollzieher verborgen.
Um derartig berechnenden Zeitgenossen habhaft zu werden, bedarf es professioneller Ermittlungsmethoden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können wir für Sie eine ladungsfähige Wohnanschrift bzw. eine Aufenthaltsadresse oder auch die Adresse der neuen Arbeitsstelle des Schuldners herausfinden, um unter Umständen ein pfändbares Gehalt nachweisen zu können.
Zudem ermitteln wir für Sie versteckte Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel hochpreisige Fahrzeuge und Schmucksachen oder eventuell vorhandene Besitztümer wie etwa Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen im In- und Ausland.
Sollten Sie also eine berechtigte Forderung an jemanden haben und derjenige ist urplötzlich untergetaucht, ist es für die Beauftragung einer Detektei unerheblich, ob es sich hierbei um eine Geldforderung oder einen anderen Anspruch handelt, den Sie gegenüber dem Schuldner durchsetzten möchten.
Ob bei der Suche des aktuellen Arbeitgebers oder den vermuteten Gütern, die zur Vollstreckung benötigt werden, sind wir Ihnen gerne behilflich. Unser professionelles Team von Mitarbeitern ist dafür speziell ausgebildet und besitzt das erforderliche Know-how, um den abtrünnigen Schuldner samt verborgenen Wirtschaftsgütern und Besitztümern aufzuspüren.
Entstandene Detektivkosten können nach der jeweiligen Einzelfallbewertung vor Gericht geltend gemacht werden, um sie dem Schuldner ggf. aufzuerlegen.
Jahrelange kriminalistische Erfahrungen und die daraus resultierende Intuition in Kombination mit gebündelt fundiertem Fachwissen ermöglichen eine schnelle und zuverlässige Informationsbeschaffung in Sachen Schuldnersuche, Vermögensnachweise, Aufenthalts- und Anschriftenermittlungen.
Vertrauenswürdig, diskret und seriös ermitteln wir Anschriften oder Aufenthalte, verschleierte Vermögen oder versteckte Wirtschaftsgüter.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung für ein klärendes Gespräch. Sollten Sie eine Forderung haben oder nur einen Bekannten suchen; wir nehmen Ihre Belange ernst und verfolgen den Auftrag pflichtbewusst. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Ermittlungstätigkeit und unseren guten Ruf. Namhafte Referenzen bezeugen unsere Reputation.