Auch im Privatbereich kann jeder Opfer von Betrugs-, Diebstahls- oder Unterschlagungs-Delikten werden.
Nicht nur der Gärtner ist immer der Täter, auch die treue Putzfrau, der zuverlässige Neffe, der redliche Handwerker, der integere Versicherungsmakler, der rechtschaffene Bankberater oder der vertrauenswürdige Nachbar kann jederzeit unerwartet zum Gesetzesbrecher werden und Ihnen erheblichen Schaden zufügen.
In der Regel kann man sich nur sehr schwer vorstellen, dass eventuell Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Angestellte oder eingeladene Berater persönliches Hab und Gut entwenden, betrügerisch agieren oder eine Sache bewusst unterschlagen könnten. Doch Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung in Privathaushalten bzw. im Privatbereich sind keine Seltenheit.
In erster Linie wäre jedoch zu unterscheiden, was Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung voneinander trennt. Die drei Tatbestände haben einiges gemeinsam, aber was sie von einander unterscheidet, ist hingegen die Stärke des Eingriffs.
Diebstahl begeht derjenige, der eine fremde bewegliche Sache einer anderen Person in der Absicht wegnimmt, diese Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Unterschlagung wird von demjenigen begangen, der eine fremde bewegliche Sache, die ihm bereits anvertraut war, sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Betrug begeht derjenige, der in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtwidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspieglung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Bei allen drei Delikten ist bereits der Versuch strafbar.
Straftaten wie zum Beispiel Betrug, Diebstahl und Unterschlagung sind erfahrungsgemäß keine Seltenheit im Privatbereich. Bei den Tätern handelt es sich in der Regel nicht immer um fremde Personen, sondern vielmehr auch um üble Zeitgenossen, die aus dem direkten oder indirekten Umfeld stammen und häufig über ausreichend Kenntnis im Hinblick auf das Opfer und deren Lebensumstände und Gewohnheiten verfügen.
Finden sich beispielsweise bei wiederholten Diebstählen keine Einbruchsspuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Dieb unter denjenigen Personen zu finden ist, die aufgrund des ihnen entgegengebrachten Vertrauens freien Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten haben und diesen Umstand skrupellos für ihre spitzbübische Neigung ausnutzen.
Auch im Rahmen von Unterschlagungen handelt es sich bei den Übeltätern für gewöhnlich um Personen aus dem engeren Bekanntenkreis, denen man bereits eine Sache - aus welchem Grund auch immer - anvertraut oder zur Verfügung gestellt hat und sie diese schlichtweg nicht wieder herausgeben.
Menschen, wie zum Beispiel der vertrauenswürdige Neffe, der beliebte Handwerker, der ordentliche Versicherungsmakler, der akkurate Bankberater oder der verlässliche Nachbar, die man näher kennt und denen man aufgrund dessen einen entsprechenden Vertrauensvorschuss entgegenbringt, können sich unerwarteterweise als gemeine Betrüger entpuppen. Ihnen wird die begehrte Sache freiwillig vom Eigentümer in Folge einer betrügerischen Arglistigkeit ausgehändigt.
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