Hinsichtlich einer professionellen Aufklärung Ihres Verdachtes stehen wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und dem erforderlichen Fachwissen sowie zusammenwirkenden Schriftsachverständigen zur Verfügung.
Insbesondere durch die forensische Handschriften-Untersuchung (schriftvergleichende Analyse) wird die Echtheit handschriftlicher Dokumente, wie z.B. Atteste, Abschiedsbriefe, anonyme Beleidigungs-, Droh- und Erpresserschreiben, Bestellscheine, Diplome, Schecks, Kreditkartenbelege, Testamente, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Zertifikate etc. sorgfältig und systematisch geprüft, falls deren Authentizität angezweifelt werden.
Wer die Unterschrift oder die Textschrift eines Testamentes fälscht, kann mittels verschiedener forensischer Verfahren, wie z.B. speziell chemische Untersuchungen, physikalisch-technische Verfahren und Schriftvergleichung, überführt werden.
Die Zielsetzung der Untersuchungen an Handschriften durch einen unserer Kooperations-Schriftsachverständigen ist die Klärung der Frage, ob eine vorliegende Unterschrift oder Textschrift von einer bestimmten Person stammt. Im Allgemeinen spricht man hier von einer Personen-Identifizierung anhand des menschlichen Schreibverhaltens.
Bei der Fälschung einer Unterschrift (z.b. auf Testamenten) oder Textschrift handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Dessen ungeachtet passiert es jedoch immer wieder und kann somit in der Auswirkung kolossale Schäden anrichten.
Da die Aufklärungsquote aufgrund der angewandten wissenschaftlichen Praktiken allerdings sehr hoch ist, muss der Fälscher bei zweifelsfreier Identifizierung mit einer gebührenden strafrechtlichen Sanktionierung rechnen.
Das Untersuchungsergebnis (forensisches Schriftgutachten) ist gerichtsverwertbar und trägt somit entscheidend zur Überführung oder Entlastung eines Tatverdächtigen bei.
Dementsprechend muss bei der jeweiligen Fallaufklärung im Rahmen der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Untersuchungs-Methoden mit höchster Sorgfalt und absoluter Objektivität begutachtet werden, ob eine fragliche Unterschrift echt oder gefälscht ist und eine ungeklärte Textschrift von einer bestimmten Person stammt oder diese von der Urheberschaft ausgeschlossen werden kann.
Insofern ist eine fachkompetente Bearbeitung von immenser Bedeutung und im Wesentlichen ausschlaggebend für sämtliche Folgemaßnahmen.
Da jeder Testamentsvollstrecker werden kann und keine besondere Eignung für diese Aufgabe erforderlich ist, kann der Erblasser bestimmen, wer als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden soll.
In den meisten Fällen werden von den Erblassern Vertraute, z.B. Angehörige, Freunde, Hausangestellte, Dienstmädchen, Krankenpflegepersonal etc. bestimmt.
Wird also beispielsweise vom Erblasser eine Person seiner Wahl einvernehmlich als Testamentsvollstrecker eingesetzt und eine Testamentsvollstreckung angeordnet, um das gesamte Vermögen gemäß festgelegter Teilungsanordnungen und Vermächtnisanordnungen an die Erben zu überführen bzw. die festgesetzten Vermächtnisse an die Bedachten abzuführen, muss dieser sämtliche Handlungen in Erfüllung der Anweisungen des Erblassers verantwortungsvoll ausüben.
Wenn Ihnen die Beantwortung dieser Fragen eventuell nicht möglich ist und Sie sich mit der daraus resultierenden Ungewissheit nicht abfinden wollen, sind wir Ihnen bei der Aufklärung unter Berücksichtigung möglichst vieler Aspekte und Zusammenhänge gerne behilflich.
Sollten tatsächlich bereits im Vorfeld Zweifel oder Hinweise auf eine fehlende Geschäftsfähigkeit des Erblassers bestanden haben, wäre es vermutlich für eine ihm sehr nahe stehende Person (Angehöriger, Freund oder Dienstmädchen etc.) in einer derartigen Situation wahrscheinlich sehr einfach gewesen, ihn durch falsche Versprechen, die Verabreichung von willenlos machenden Medikamenten, geschickte Erpressung, sexuelle Hörigkeit oder Zwangsandrohung, zu einer begehrten Testamentsabfassung zu dirigieren.
An einer derartig verwerflichen Vorgehensweise können allerdings auch mehrere Personen (Komplott), die sich als Erbe oder Bedachte einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen verschaffen wollen, beteiligt sein.
Diese Frage stellt sich meist den Angehörigen, die wegen unterschiedlichster Gründe, wie z.B. Kontaktabbruch infolge fortwährender Streitigkeiten, seltener Kontakt, weil der Wohnsitz ins Ausland oder in eine andere Stadt verlegt wurde, berufsmäßig bedingter Freizeitmangel etc. nicht regelmäßig und aufmerksam mit dem Erblasser in direktem Kontakt standen.
Insbesondere wenn diese Anverwandten nicht bedacht wurden oder sich benachteiligt fühlen, kommt ihrerseits in der Regel zunächst die berechtigte Befürchtung auf, dass der Erblasser wegen einer schweren Erkrankung möglicherweise nicht mehr testierfähig war und infolgedessen von den Begünstigten (Erben oder durch Vermächtnis Bedachten) bei der Testaments-gestaltung manipuliert wurde.
Demzufolge gibt es in Nachlasssachen sehr häufig gerichtliche Auseinandersetzungen und Familienstreitigkeiten.
Daher sollte erst einmal versucht werden, sich Gewissheit über die Entstehungsbedingungen zu verschaffen.
Inwieweit der Erblasser konkret durch eine Krankheit behindert war und sich Begünstigte diesen Zustand zunutze gemacht haben oder das Testament von einer Person oder im Komplott handelnd verfasst bzw. gefälscht wurde, kann letztlich nur durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe aufgeklärt werden.
Hinsichtlich dessen gibt es ausreichend routinierte Ermittlungs-Methoden um festzustellen, ob sich Ihr Verdacht bestätigt oder entkräftet. Nur eine weitsichtige und gewissenhafte Fall-Bearbeitung insbesondere, auch unter Berücksichtigung aller rechtlichen und ethischen Betrachtungsweisen, kann zu einer verlässlichen Aufklärung Ihres Problem-Falles führen.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Urkundenfälschungen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Lassen Sie sich bei sämtlichen Fragen in Erbschaftsangelegenheiten von unseren Spezialisten vollumfänglich beraten.