Schäden in Milliardenhöhe werden vermutlich jedes Jahr durch den „Volkssport“ Versicherungsbetrug verursacht.
Unter den Begriff Versicherungsbetrug fallen sämtliche Handlungen, mit denen
schlitzohrige Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen planmäßig in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen erschleichen wollen.
Ob der inszenierte Autounfall, eine vorgetäuschte Berufsunfähigkeit, die erfundene Reparatur und fingierte Rechnung, das angeblich gestohlene Fahrzeug, der vermeintliche Raubüberfall, die Krankentagegelderschleichung, der getürkte Arbeitsunfall oder der vorgespiegelte Einbruchdiebstahl, das Ziel der dreisten Betrüger ist entsprechend ihres ausgetüftelten Planes klar definiert – sie wollen abkassieren - und zwar so viel wie möglich.
Die Motivlage ist hierbei sehr unterschiedlich, einige handeln aus reiner Habgier, andere dagegen aus akuter finanzieller Not oder schlichtweg wegen fehlendem Unrechtsbewusstsein. Natürlich spielt die kriminelle Energie ebenfalls als Triebfeder eine entscheidende Rolle.
Der Versicherungsbetrug kommt bemerkenswerterweise in allen Schichten der Gesellschaft vor. Diesem Phänomen liegt der allgemein verbreitete Gedanke zugrunde, dass es sich bei einem Versicherungsbetrug lediglich um ein belangloses Kavaliersdelikt handelt. Das allerdings ist ein typischer Irrtum, denn Versicherungsbetrug ist stets strafbar. Den Versicherungen entstehen durch Versicherungsbetrug allein in der Schaden- und Unfallversicherung Schäden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.
Experten sprechen davon, dass einer von zehn Schadensfällen einfach frei erfunden oder manipuliert wurde. Was allerdings die meisten Versicherungsbetrüger dabei völlig unterschätzen, sind die nicht bedachten Folgen, denn es drohen ihnen nicht nur der folgerichtige Entzug des Versicherungsschutzes und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch das Strafrecht sanktioniert den begangenen Betrug und das, in besonders schweren Fällen, sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
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