Ob bei Diebstahl, Einbruch, Fälschung oder dem Erhalt eines anonymen Briefes können im Rahmen einer Spurensicherungsmaßnahme beispielsweise Fingerabdrücke und DNA-Spuren als Sachbeweise gesichert werden.
Sachbeweise zählen zu den gegenständlichen Beweismitteln, die unter anderem mit als Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen.
Die Spurensicherung durch Detektive kann zum Beispiel in folgenden Fällen als erste Maßnahme eingesetzt werden:
Hierbei werden in mühevoller Kleinstarbeit systematisch Spuren, wie zum Beispiel Fingerabdrücke, Fußabdrücke, Blut, Sekrete wie Speichelreste, Vaginalepithel und Sperma, Hautschuppen, Haare oder Faserspuren von Kleidungsstücken sowie Einbruch- und Aufbruchspuren, welche der Tat, dem Tathergang und dem oder den Tätern zugeordnet werden können mit professionellem Spürsinn minutiös gesucht und dokumentiert.
Die durch einen routinierten Detektiv gesicherten Spuren können im Rahmen der Auswertung und Zuordnung mit Hilfe der Polizei und Staatsanwaltschaft während eines diesbezüglich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens durchgeführt werden. Detektive dürfen eine Vergleichsauswertung laut aktuell geltendem Gesetz wiederum nur mit ausdrücklicher Einwilligung der verdächtigten Person vornehmen.
Selbstverständlich gewährleisten wir bei der Durchführung (minutiöse Suche) sämtlicher Bearbeitungsvorgänge absolute Diskretion.
Unsere speziell ausgebildeten und kompetenten Fachkräfte liefern hieb- und stichfestes Beweismaterial, das auch vor Gericht verwertbar und zulässig ist. Dies gilt auch für Fallkonstellationen, etwa dann, wenn einem Unschuldigen ein Diebstahl unterstellt wird und dafür Beweise gesucht werden, die seine Unschuld belegen.