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Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Verleumdung - wer intregiert und verbreitet

Adler Detektive ermitteln die Initiatoren

 

Verleumdung

 

Stellt jemand über Sie vorsätzlich ehrverletzende Behauptungen auf und verbreitet diese, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind, macht er sich wegen Verleumdung strafbar.

Da es sich bei Verleumdungen in der Regel um Antragsdelikte handelt, muss der Verletzte grundsätzlich Strafantrag stellen, um die Voraussetzung für eine Strafverfolgung zu schaffen. Den Gegensatz hierzu bilden die sogenannten Offizialdelikte, welche stets von Amts wegen verfolgt werden.

 

Verleumdung und üble Nachrede

 

Es kommt in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vor, dass unbescholtene Personen zu Unrecht verleumdet werden oder üble Nachrede gegen sie geführt wird. Derartige Praktiken werden meistens von Personen aus dem sozialen Nahraum verübt. Dazu zählen in der Regel nicht nur Ex-Freunde oder Nachbarn, sondern beispielsweise auch Arbeitskollegen, Ex-Ehepartner, ein neidischer Familienangehöriger, ein unzufriedener Kunde, ein mürrischer Patient oder Mandant, ein launischer Schüler oder flüchtige Bekannte.

Unwahrheiten, die über eine Person in Umlauf gebracht werden, sind nicht nur in hohem Maße rufschädigend, sondern ebenso extrem belastend für die Psyche des Betreffenden. Verleumdung und üble Nachrede sind in diesem Zusammenhang die entsprechenden Leitworte.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen den beiden Begriffen

 

Detektei Adler

Eine Verleumdung begeht derjenige, der eine tatsächlich unwahre, ehrverletzende Tatsache gegenüber Dritten über eine andere Person behauptet oder verbreitet und dabei eindeutig weiß, dass diese Tatsache unwahr ist.

 

Eine üble Nachrede begeht derjenige, der gegenüber Dritten über einen anderen Menschen eine ehrverletzende Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist. Eine ehrverletzende Tatsache liegt vor, wenn sie geeignet ist, einen anderen Menschen verächtlich zu machen, dessen Kredit zu gefährden oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

 

Welche Strafen drohen bei übler Nachrede und Verleumdung?

 

Bei dem Tatbestand der Verleumdung ist das Strafmaß höher angesetzt. Hier drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine entsprechende Geldstrafe. Sollte allerdings eine Person öffentlich in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften verleumdet werden, kann sich der Strafrahmen auf eine Geldstrafe oder sogar auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe belaufen.

Hingegen kann auf den Tatbestand der üblen Nachrede eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen. In dem Fall, dass die üble Nachrede durch Schriften verbreitet oder veröffentlicht wurde, kann dies sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.

 

Wird hinter Ihrem Rücken schlecht über Sie geredet?

 

Werden in Ihrem sozialen Umfeld (Arbeitsplatz/Wohnsitz/Verein) grundlos ehrverletzende Behauptungen über Sie oder ein Familienmitglied aufgestellt? Haben Sie vielleicht sogar einen berechtigten Verdacht, wer diese Unwahrheiten und üblen Gerüchte über Sie verbreitet und auf diese Weise Ihrem Leumund vorsätzlich schadet, können es dennoch bedauerlicherweise nicht gerichtsverwertbar nachweisen, um dem Verursacher endlich Einhalt zu gebieten?

Um möglichen Schaden rechtzeitig abzuwenden bzw. zu begrenzen, sollten Sie sich von den zuständigen Experten aus unserem Hause zweckdienlich beraten lassen. Unsere versierten Ermittler greifen auf jahrzehntelange Erfahrung zurück und können Ihnen die nötige Unterstützung bieten und gerichtsverwertbare Beweise für üble Nachrede und Verleumdung liefern.

 

Wer intregiert und verbreitet?

 

Setzten Sie sich zur Wehr und lassen Sie die Quelle der verleumderischen Falschinformationen und Lügengeschichten aufdecken. Sie haben dann eine rechtliche Handhabe und können sich gegen den oder die Initiator/en erforderlichenfalls auch vor Gericht entsprechend durchsetzten, um eine gebührliche Sanktionierung zu erwirken.

 

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