Sie haben den Verdacht, dass eine Unterschrift oder Textschrift gefälscht wurde?
Wer eine Unterschrift oder die Textschrift fälscht, kann mittels verschiedener forensischer Verfahren wie z.B. spezieller chemischer Untersuchungen, physikalisch-technischer Verfahren und Schriftvergleichung überführt werden.
Insbesondere durch die forensische Handschriften-Untersuchung (schriftvergleichende Analyse) wird die Echtheit handschriftlicher Dokumente, wie z.B. Atteste, Abschiedsbriefe, anonyme Beleidigungs-, Droh- und Erpresserschreiben, Bestellscheine, Diplome, Schecks, Kreditkartenbelege, Testamente, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Zertifikate etc. sorgfältig und systematisch geprüft, falls deren Authentizität angezweifelt wird.
Auftraggeber forensischer Schriftenuntersuchungen sind nicht nur Privatpersonen, sondern häufig auch Gewerbetreibende, Banken und Versicherungen. Erstellte Schriftgutachten können im Streitfall entscheidend zur Wahrheitsfindung beitragen.
Unterschriften oder Textschriften, die einen anonymen Charakter haben, kaum leserlich sind oder verfälscht wurden, können in der Regel methodisch identifiziert oder deren Echtheit nachgewiesen werden.
Handschriftlich verfasste Testamente oder unterzeichnete Dokumente und Verträge machen häufig eine forensische Schriftanalyse erforderlich, sofern Zweifel an der Echtheit der Unterschrift oder Textschrift besteht.
Sogar mittels sprachwissenschaftlicher Gutachten kann ein Urheber ermittelt bzw. ein Täterprofil erstellt werden. Zusätzliche Analysen, wie zum Beispiel die daktyloskopische Untersuchung oder die DNA-Spuren-Suche etc. wären dann im erweiterten Untersuchungsverlauf durchführbar. Zu diesem speziellen Themenkomplex finden Sie weitere Informationen in unserer Ausführung über „anonyme Briefeschreiber“.
Bei der Fälschung einer Unterschrift oder Textschrift handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden sollte. Dessen ungeachtet passiert es jedoch immer wieder und kann somit in der Auswirkung enorme Schäden anrichten.
Da die Aufklärungsquote aufgrund der angewandten wissenschaftlichen Praktiken allerdings sehr hoch ist, muss der Fälscher bei zweifelsfreier Identifizierung mit einer entsprechenden strafrechtlichen Sanktionierung rechnen.
Unter anderem ist auch das Untersuchungsergebnis eines forensischen Schriftgutachtens gerichtsverwertbar und trägt somit entscheidend zur Überführung oder Entlastung eines Tatverdächtigen bei.
Demzufolge muss bei der jeweiligen Fall-Aufklärung im Rahmen der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Untersuchungs-Methoden mit höchster Sorgfalt und absoluter Objektivität begutachtet werden, ob eine fragliche Unterschrift echt oder gefälscht ist und eine fragliche Textschrift von einer bestimmten Person stammt oder diese von der Urheberschaft ausgeschlossen werden kann.
Hegen Sie derartige oder andere Zweifel an einer geleisteten Unterschrift oder möchten Sie die eindeutige Urheberschaft feststellen lassen, so sprechen Sie uns als qualifizierte Detektei an. Mit erforderlichen Aufklärungs-Verfahren sind wir vertraut und können Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens sicherlich adäquat weiterhelfen.
Hinsichtlich dessen gibt es zudem ausreichend routinierte Ermittlungs-Methoden um festzustellen, ob sich Ihr Verdacht bestätigt oder entkräftet. Nur eine umfassende, weitsichtige und gewissenhafte Fall-Bearbeitung, insbesondere auch unter Berücksichtigung aller kriminalistischen und rechtlichen Aspekte, kann zu einer verlässlichen Aufklärung Ihres Problem-Falles führen.
Unsere gut ausgebildeten Detektive kümmern sich erfahren, diskret und zuverlässig um Ihre Angelegenheit und dokumentieren in diesem Zusammenhang sämtliche Ermittlungsergebnisse in einem gerichtsverwertbaren Bericht, damit Sie unter Umständen für einen evtl. anberaumten Rechtsstreit entsprechend gerüstet sind.
Mit hochmoderner Technik und geschulter Vorgehensweise nehmen unsere Experten und hervorragend kooperierende Schriftsachverständige das betreffende Schriftstück „unter die Lupe“. Rufen Sie unsere Hotline an und nehmen Sie ein kostenfreies Erstinformationsgespräch in Anspruch, in dem wir Ihnen erläutern werden, welche Bearbeitungs-Schritte in Ihrem individuellen Fall ggf. erforderlich werden können.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Urkundenfälschungen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.